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Arbeitsgruppen

Die Arbeitsgruppen werden vom Vorstand mit konkretem Arbeitsauftrag eingesetzt, ihr Leiter muss ordentliches Mitglied der OGN sein. Ihre Anzahl richtet sich nach wissenschaftlichen und strukturellen Erfordernissen.

Die Zahl ihrer Arbeitsgruppenmitglieder wird vom jeweiligen Arbeitsgruppenleiter nach den Aufgaben bestimmt, er hat das Recht, Arbeitsgruppenmitglieder von außerhalb der OGN zu nominieren, die allerdings vom Vorstand zu genehmigen sind.

Die Arbeitsgruppen laden zu ihren Sitzungen den Vorstand ein. Die Arbeitsgruppenleiter berichten dem Vorstand und der Mitgliederversammlung über ihre Tätigkeiten mindestens einmal jährlich mündlich und schriftlich. Über die Sitzungen der Arbeitsgruppen ist ein Protokoll zu führen.

Arbeitsgruppenmitglieder sind 4 Jahre im Amt und können wieder gewählt werden.

Die Arbeitsgruppen beantragen ihre Auflösung beim Vorstand, wenn die ihnen gestellte Aufgabe erledigt ist oder werden direkt vom Vorstand aufgelöst.

Die Arbeitsgruppen sind auf der Homepage der OGN aufgelistet.